Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Nutzungsrechte

(1) Jeder uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werksleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des § 31Urhg in Verbindung mit den Vertragsbedingungen des BGB.

(2) Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönlich geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urhg gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhg erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(3) Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig oder bedarf unserer schriftlichen Genehmigung und Honorierung.

(4) Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Bei Nutzung unserer Werke außerhalb des vereinbarten Rahmens, steht es der Agentur frei, auch nach Jahren nachträglich Nutzungshonorare in Rechnung zu stellen.

(5) Erst mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht unsere Arbeit im vereinbarten Rahmen zu nutzen.

(5.1) Das Urheberrecht bleibt immer bei der Agentur. Der Kunde kann immer nur Nutzungsrechte erwerben, diese gehen ausdrücklich erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

(6) Konzeptionen, Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung bei Auftragsabschluss festgelegt wird.

(7) Eine unentgeltliche Tätigkeit oder kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich und außerdem nicht berufsüblich.

(8) Werden von uns nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert kommt es also nicht zur Verwertung, so entfällt das Entgelt für die Nutzungsrechte, nicht jedoch das Entwurfs- und/oder Werkzeichnungshonorar.

(9) Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

(10) Zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrechte werden Ihnen individuell angeboten, liegen aber mindestens bei 10 % des Nettoauftragswertes.

(11) Offene Daten bleiben im Agenturbesitz. Die Agentur ist niemals verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden herauszugeben. Entgegen vieler Kundenmeinungen wird dieses Recht an den offenen Daten auch nicht durch die Projekthonorierung erworben. Diese Rohdaten sind urhebergeschütztes Eigentum der Agentur und enthalten empfindliche Informationen, Herangehensweisen bzw. Sourcecodes, empfindliche Produktions- und Entwicklungsinformationen. In unempfindlichen Sonderfällen können die offenen Daten inklusive Nutzungsrechte für 50% des einzelnen Projekthonorars erworben werden.

§2 Freigaben | Fristen | Entlastung

(1) Wegen geringfügigen, subjektiven oder nicht funktionsmindernden Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden. Eine dauerhafte Nutzung des Vertragsgegenstandes steht der Endabnahme gleich.

(2) Für die vom Auftraggeber abgenommenen Projekte entfällt jede Haftung unsererseits, soweit Fehler nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit unser Entwürfe haften wir nicht.

(4) Die alleinige Verantwortung für eventuelle Risiken im Bezug auf Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den von Bernd Nutz bzw. NUTZMEDIA entwickelten Logos oder Designs übernimmt der Kunde. Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Agentur, Marken und Designs in Hinsicht auf Markenrechts-verletzungen zu prüfen. Dies ist Aufgabe des Kunden und fällt in den Zuständigkeitsbereich von Patentanwälten.

(4.1) Im Falle eines Rechtsstreits mit Dritten, in Bezug auf von uns entwickelten Logos bzw. Designs, verpflichtet sich unser Kunde uns von jeglicher Haftung freizustellen und sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Dies umfasst die Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, Anwaltskosten, Schadensersatzforderungen oder sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit einem solchen Streit oder einer solchen Beschwerde entstehen könnten.

(5) Weicht das Druckergebnis inhaltlich von der Druckfreigabe ab und der Fehler liegt eindeutig bei der Agentur, so haftet diese für den Neudruck bis zu einer Höhe von 1500,- EUR, nicht jedoch für Schadensersatzansprüche. Farbabweichungen sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

(6) Die Agentur hat ein Recht auf Nachbesserung. Ist der Auftraggeber mit dem Ergebnis nicht zufrieden, hat er dies der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Veröffentlichung der Leistungen, schriftlich mitzuteilen. Nur so kann die Agentur reagieren und eventuell Nachdrucken bzw. die Mängel beseitigen. Mit dem 15.Tag nach Erhalt der Ware bzw. Veröffentlichung der Leistungen gelten diese als endgültig abgenommen.

(7) Wir bemühen uns vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist können keine Ersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder diese vorher schriftlich festgelegt wurden.

(8) Verzögert sich die Fertigstellung eines Projektes aufgrund Änderungswünschen des Kunden, die bei Auftragsabschluss nicht bekannt waren, oder zu später Datenlieferung des Kunden, können ebenfalls keine Ersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden.

§3 Zahlungsmodalitäten und Vergütung

(1) Bei jedem Auftrag sind 50% Vorauszahlung zu leisten. Die Agentur beginnt ab Geldeingang mit der Produktion. Weitere Zahlungsmodalitäten werden bei Vertragsabschluss festgelegt.

(2) Unsere Vergütung ist bei Auslieferung der Leistungen ohne Abzug sofort fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

(3) Verzögert sich die Fertigstellung eines Projektes aufgrund des Kunden, steht es der Agentur frei, weitere Teilzahlungen vorab in Rechnung zu stellen.

(4) Hat die Agentur den Eindruck, der Kunde verzögert die Freigabe mit Vorsatz, z.B. um die Zahlung zu verzögern – steht es der Agentur frei, jederzeit Teilzahlungen oder den Restbetrag in Rechnung zu stellen und weitere Dienstleistungen bis zur Zahlung einzustellen, bzw. bereits veröffentlichte Webseiten wieder vom Netz zu nehmen.

(5) Der Auftraggeber hat zwei Wochen nach Auftragsabschluss Zeit, den Auftrag schriftlich zurückzuziehen. Danach werden in jedem Fall und leistungsunabhängig 50% des Gesamtauftragsvolumens fällig.

(5.1) Auch uns mündliche erteilte Leistungsanforderungen neuer Projekte und Auftrags-bestätigungen sind nach BGB rechtsgültig.

(6) Unsere Vergütungen sind Nettobeträge. Diese sind zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuer ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen.

(7) Der Kunde hat 10 Tage Zeit die ihm von NUTZMEDIA gestellten Rechnungen zu überprüfen. Danach ist die Rechnung rechtsgültig. Es besteht kein Anspruch mehr auf Rechnungsänderungen, außer diese sind auf einen Buchhaltungsfehler zurückzuführen. Diese sind uns ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Das Zahlungsziel bleibt in jedem Fall unverändert.

(8) Es steht der Agentur frei, Sonderleistungen wie z.B. Eillieferungen, Ausdrucke oder Drucküberwachung nach dem Zeit-/ und Materialaufwand gesondert mit 95 €/h zzgl. Materialkosten zu berechnen.

(9) Nach Rücksprache eingebundene und recherchierte Bilder von Bildagenturen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(10) Für Reisen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, stellen wir die entstandenen Reise-, Fahrtkosten und Spesen in Rechnung. Sie werden pro Person zzgl. einer Km-Pauschale von 0,70€/km berechnet. Bei mehrtägigen Reisen hat der Kunde für angemessene Unterkunft zu sorgen. Ansonsten werden die uns entstehenden Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Der Tagesspesensatz liegt bei 25,- EUR pro Person. Wir verpflichten uns die Kosten in angemessenem Rahmen zu halten.

(11) Zusätzlich von Ihnen einberufene Besprechungen in Ihrem Hause mit unserer Geschäftsleitung und/oder Projektleitern, die über die vertraglich vereinbarte Anzahl heraus gehen, können von uns mit einer Stundenpauschale je Person von 95 EUR berechnet werden, da wir in dieser Zeit ausschließlich für Ihr Unternehmen tätig sind.

(12) Die Agentur behält sich das Recht vor Mehraufwand zu berechnen, der durch Kundenwünsche hervorgerufen wird, die bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt waren und die die Agentur nicht zu verantworten hat.

§4 Referenznennung

(1) NUTZMEDIA wird durch Auftragserteilung die Erlaubnis erteilt, alle erstellten Medien zum Zweck der Eigenwerbung auf Website und Printmedien zu nutzen.

(2) Mit der Auftragserteilung erhält NUTZMEDIA ebenfalls das Recht der Referenznennung des Kunden samt Namen und Logodarstellung.

(3) Ist die Referenznennung nicht erwünscht, erhöht sich der Auftragswert um 10 %, auch nachträglich.

§5 Copyrightvermerk & Eigentumsvorbehalt bis Zahlung

1.Printmedien

(1) Die Druckergebnisse bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum von NUTZMEDIA.

(2) An geeigneter Stelle fügen wir unseren Copyrightvermerk ein. Sollte dies nicht gewünscht sein, erhöht sich der Auftragswert um zehn Prozent.

2.Internet

(1) Jede von uns erstellte Internetseite ist im Impressum eindeutig mit unserem Logo und unseren Kontaktdaten als produzierende Agentur versehen, inklusive Link auf unsere Website. Ist dies vom Kunden unerwünscht, wird dies mit 10 % vom Auftragsvolumen berechnet, auch nachträglich.

(2) Im Quelltext jeder Internetseite wird unser Copyright mit Anschrift eingefügt.

(3) Bei nicht fristgerechter Bezahlung unserer Leistungen steht es der Agentur frei, den erstellten Internetauftritt bis zu dessen vollständiger Bezahlung zu sperren.

(4) Zum Upload der Seite werden der Agentur, sofern die Seite nicht über die Agentur gehostet wird, die Zugangsdaten des Zielservers zur Verfügung gestellt. Da es sich bis zur Bezahlung um Agentureigentum handelt, steht es der Agentur frei zur eigenen Sicherheit bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages das Passwort zu ändern oder eine Umleitung auf den Agenturserver einzubauen. Danach wird das ursprüngliche Passwort zurückgestellt.

3.Texte

(1) Der Kunde trägt selbst die Verantwortung über von Ihm gelieferte Texte.

(1.1) Redaktion und Textkorrektur sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, außer es ist extra vereinbart.

(2) Ist die Redaktion und/oder Textkorrektur Vertragsbestandteil, wird der Text von uns entwickelt. Die Agentur kann in keinem Fall für Fehler im Text haftbar gemacht werden. (3) Vom Kunden gelieferte Texte werden in jedem Fall von uns sorgfältig gelesen und Rechtschreibfehler nach bestem Wissen von uns entfernt. Die Agentur nimmt sich heraus, diese im Kundeninteresse zu ändern/korrigieren, kann aber nicht dafür haftbar gemacht werden.

(4) Die Textfreigabe erfolgt zusammen mit der Layoutfreigabe.

§6 Allgemeines

(1) Im Rahmen des von uns angenommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

(2) Die uns vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (z.B. Fotos, Muster etc.) verwenden wir unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Die uns überlassenen Unterlagen werden dem Kunden nach Projektende ausschließlich auf Wunsch zurückgegeben. Nach 3 Jahren können diese von uns vernichtet werden.

§7 Geheimhaltung/Datensicherheit

(1) Geheime Unterlagen deponieren wir in keinem feuerfesten Safe. Für die Vernichtung dieser Unterlagen durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung.

(2) Alle uns anvertrauten Kundendaten- und Informationen unterliegen der Geheimhaltung. Jeder unserer Mitarbeiter hat sich dazu schriftlich verpflichtet. Die Agentur ist in keinem Fall haftbar zu machen.

(3) Alle Ihre Daten werden auf unserem Serversystem gespeichert, mehrfach gespiegelt und gesichert. Somit sind Ihre Daten sicher vor Verlust durch höhere Gewalt. Aber NUTZMEDIA übernimmt keine Haftung für Datenverlust durch Systemversagen.

§8 E-Mail-Sicherung bei Hosting durch Nutzmedia

(1) In der Regel übernehmen wir das Hosting für die von uns erstellten Websites. In diesem Fall müssen vor Hosting-Übernahme und im laufenden Betrieb die E-Mails regelmäßig rechts- und revisionssicher gebackupt werden. Für diese Sicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Wir stellen nur neue Zugangsdaten mit einem neuen Postfach je E-Mailadresse zur Verfügung. Wir übernehmen zu keinem Zeitpunkt Verantwortung für verloren gegangene Mails und können dafür nicht haftbar gemacht werden. Auch nicht, wenn der Verlust durch Ausfall unserer Server ausgelöst wird.

§9 Kündigung/Rücktrittsrecht

(1) Sollte die Zusammenarbeit für eine der Parteien einen anhaltend unzumutbaren Zustand darstellen, hat diese Partei der Geschäftsleitung der Gegenpartei unverzüglich den Missstand mitzuteilen, damit diese reagieren kann. Sollten auch gemeinsame Gespräche an diesem Zustand nichts ändern, kann die Geschäftsbeziehung in Schriftform aufgelöst werden. Der Kunde verpflichtet sich hierbei, die bis dahin angefallenen Arbeiten der Agentur zu honorieren.

§10 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Heilbronn. Gerichtsstand der Lieferung und Zahlung ist Heilbronn.